Über uns

Als Stiftung des bürgerlichen Rechts ist die Lebenshilfe-Stiftung Braunschweig Garant für die wirksame und zukunftssichere Verwendung der Stiftungsmittel. Dieses Vermögen erschöpft sich nie – nur die aus der Anlage des Stiftungskapitals erwirtschafteten Gewinne werden für die in der Satzung formulierten Ziele eingesetzt. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke.

Vorstand und Stiftungsrat sind als ausführende Organe dem Stifterwillen verpflichtet. Der Vorstand verwaltet die Stiftung gemäß der Satzung und den Beschlüssen des Stiftungsrates. Der Stiftungsrat wiederum berät und überwacht den Vorstand. Die Mitglieder dieser Organe arbeiten ehrenamtlich. Die Stiftung unterliegt der staatlichen Aufsicht durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport.

Das Wirkungsgebiet der Stiftung beschränkt sich auf die Region Braunschweig.