Unselbständige Stiftungen
Eine unselbständige Stiftung – auch Treuhandstiftung genannt - wird durch einen Vertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder, also der Lebenshilfe-Stiftung Braunschweig, errichtet. Der Stifter überträgt das Stiftungsvermögen an die Stiftung, die es getrennt von ihrem eigenen Vermögen verwaltet.
Im Gegensatz zu einer Spende, die sofort ausgegeben wird, ist die unselbständige Stiftung auf Dauer angelegt. Auch über Ihren Tod hinaus werden jedes Jahr die Erträge Ihrer Stiftung ausgeschüttet. In der Satzung können Sie Ihren Stiftungszweck festlegen und somit bestimmen, welcher Personenkreis und welche Projekte gefördert werden.
Die von Ihnen ins Leben gerufene Stiftung kann Ihren Namen tragen. Da eine Stiftung ihre Zwecke aus den Erträgen ihres Vermögens erfüllt, wird bei Treuhandstiftungen ein Kapitaleinsatz ab etwa 50.000 Euro empfohlen.
Es gibt bereits die Treuhandstiftung „Dr. Jürgen und Hettie Poschadel Stiftung“, die von der Lebenshilfe-Stiftung Braunschweig verwaltet wird.